Gute Beratung braucht Kommunikation
Verehrte Kunden,
seit Mitte des Jahres 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerwünschter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Kraft getreten.
Nach dem neuen Gesetz dürfen Verbraucher nur im Falle einer vorhergehenden ausdrücklichen Einwilligung telefonisch kontaktiert werden.
Diese Regelung gilt sowohl für werbliche Kontaktaufnahme als auch für Terminanbahnungsgespräche.
Damit wir Sie aber auch in Zukunft z. B.
- bei fälligen Geldanlagen oder fälligen Krediten
- bei interessanten Geldanlage- /Finanzierungsmöglichkeiten
- bei staatlichen- und steuerlichen Förderungsmöglichkeiten
telefonisch oder per e-Mail kontaktieren dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung.
Sie wünschen weiterhin eine aktive Kommunikation mit uns?
Wir sollen Sie wie bisher telefonisch erreichen können?
Dann laden Sie sich ganz einfach das Formular "Einwilligungserklärung" herunter, füllen es aus und geben es unterschrieben in Ihrer Filiale ab.
Selbstverständlich können Sie uns das Formular auch per Post oder per Fax (02734/493-199) zukommen lassen.
